WER IST BETROFFEN?
Die DSGVO hat den Umfang des Datenschutzrechts signifikant erweitert.
Alle Unternehmen, die persönliche Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen sich an diese Bestimmungen halten, ganz gleich, ob sie eine Niederlassung in der EU haben oder nicht. Ebenso wichtig ist, dass die DSGVO den Begriff „persönliche Daten“ sehr weit fasst und alle Informationen in Bezug auf eine identifizierte oder identifizierbare Person (ein „Datensubjekt“) betrifft, darunter der Name, die E-Mailadresse und andere Daten die eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Diese Definition betrifft ferner technische Informationen wie IP-Adresse und ID-Kennungen von Geräten.
Unter „Verarbeiten“ versteht die DSGVO das Sammeln, Speichern, Übertragen und die Nutzung der Daten.
POSITIVE ASPEKTE
Die DSGVO macht die Einhaltung der europäischen Datenschutzbestimmung besser vorhersagbar, weil die Datenschutzanforderungen EU-weit harmonisiert wurden. Früher richtete sich die schlussendliche Gesetzeslage nach dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat. Außerdem erleichtert die DSGVO die Einhaltung, weil die Bestimmungen dem aktuellen Stand der Technologie Rechnung tragen.
Die vorige Verordnung war über 20 Jahre alt. Seither haben sich die Dinge relativ drastisch geändert, was zu Lücken in der Verordnung in Bezug auf den technologischen Stand, die internationalen Datenströme und Geschäftsprozesse geführt hatte. Die DSGVO schließt viele der alten Lücken.
DSGVO-ANFORDERUNGEN
Die Einhaltung der DSGVO setzt auch voraus, dass die Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Unternehmens erfolgen. Wir bieten eine Software-Plattform für die Verwaltung der Assessments an, die das Anonymisieren der Daten konform Ihrer Datenschutzbestimmungen erlaubt.